Hoher Markt 4, Wien 1010, AT

FIDLEG/FIDLEV

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist das schweizerische Pendant zur MiFID II. Es regelt Anforderungen an den Anlegerschutz und hat erheblichen Einfluss auf die System- und Prozesssteuerung der anlage- und vermögensverwaltenden Tätigkeit von Banken.

Zahlreiche international agierende Institute fallen unter den Anwendungsbereich beider Regelwerke. Diese Schnittstelle wirft die Frage auf, ob die Prozesse, Systeme und Regularien für den schweizerischen Markt an die durch das FIDLEG ermöglichten Erleichterungen angepasst werden sollen oder ob die einheitliche Behandlung der Kunden im Rahmen der MiFID II beibehalten werden soll. Exakt in diesem Punkt beraten wir Sie umfassend und finden maßgeschneiderte Lösungen auf Ihre Fragen.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei der Implementierung der FIDLEG/FIDLEV/FINIG Anforderungen und definieren Ihre Prozesse entlang der aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Die Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) präzisiert sämtliche Bestimmungen des FIDLEG, insbesondere im Zusammenhang mit dem Anbieten von Finanzdienstleistungen. Sie enthält zahlreiche Verhaltensregeln, die das Ziel verfolgen, den Kundenschutz zu forcieren und (potenzielle) Anleger mit besseren Informationen auszustatten. Mit der Überführung der Bewilligung und Aufsicht über Fondsleitungen und Verwalter von Kollektivvermögen in das Finanzinstitutsgesetz (FINIG), beraten wir Sie selbstverständlich auch im Zusammenhang mit diesen Regelungen.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei der Implementierung der FIDLEG/FIDLEV/FINIG Anforderungen und definieren Ihre Prozesse entlang der aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

Unsere Leistungen sind vielfältig, dazu zählen unter anderem:

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