Der Kryptowährungsmarkt unterliegt einem immer größer werdenden Regulierungsdruck. Als technologieaffines Unternehmen sind wir eine erfahrene Anlaufstelle für Fragen zu DLT- und kryptoregulatorischen Herausforderungen.
Das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich der virtuellen Währungen ist in Österreich im FM-GwG (Finanzmarktgeldwäschegesetz) geregelt. In den meisten Fällen ist eine Registrierung als Dienstleister virtueller Währungen bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht erforderlich. Wir beraten Sie gerne bei der Frage, ob das von Ihnen erdachte Geschäftsmodell einer Registrierungspflicht unterliegt und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Geschäftsmodelle, die regulatorisch sicher und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Als Experten im regulatorischen Aufsichtsrecht stehen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Partner zur Seite.
Unsere Leistungen sind vielfältig, dazu zählen unter anderem:
- Beratung zu den regulatorischen Anforderungen an Ihr Geschäftsmodell
- Erstellung sämtlicher für eine Registrierung als Dienstleister virtueller Währungen erforderlicher Unterlagen
- Registrierung Ihres Unternehmens als Dienstleister Virtueller Währungen
- Einhaltung Whitepaper-Pflicht
- Gesellschaftsgründungen
- Erstellung aller Prozesse und Unterlagen für Ihre Geldwäscheanforderungen (zB Risikoanalyse, KYC, KYCC)