Ermittlung des Gründstückswerts
Die Grundstückswertverordnung regelt die Ermittlung des Grundstückswertes. Hierbei kommen grundsätzlich zwei Methoden zur Anwendung:
- Das Pauschalwertmodell, das eine Kombination aus Grund- und/oder Gebäudewert verwendet
- Ermittlung anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels
Bis zum Herbst 2019 sah die Grundstückswertverordnung keine spezifischen Bestimmungen für Transaktionen mit Baurechten vor, wie beispielsweise die Einräumung oder Übertragung eines Baurechts oder Grundstücke, die mit Baurechten belastet sind. Doch dies änderte sich durch eine Novellierung der Verordnung im Herbst 2019.
Ein Baurecht ist ein zivilrechtliches Recht, das dem Eigentümer ermöglicht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist veräußerlich, vererbbar und ermöglicht dem Bauberechtigten, das Grundstück ohne den Kaufpreis für die Liegenschaft zu erwerben und stattdessen lediglich den Bauzins zu entrichten.