Wie wir Sie unterstützen können:
- Klärung, ob Ihre Tätigkeit der Anzeige- oder Anmeldepflicht unterliegt
- Beratung bei der Erlangung eines Befähigungsnachweises
- Fristenverwaltung und Behördenkorrespondenz
Hoher Markt 4, Wien 1010, AT
Eine gewerbliche Tätigkeit darf in Österreich nur mit entsprechender Berechtigung ausgeübt werden. Vielfach sehen sich Unternehmen mit der Frage konfrontiert, ob ihre Tätigkeit oder die Änderung ihres Vorhabens in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt oder nicht.
Regelmäßig wird erheblicher zeit- und kostenintensiver Aufwand betrieben, um im Austausch mit den zuständigen Behörden etwaige Zweifel zu beseitigen. Exakt in diesem Punkt ist es empfehlenswert, externe Unterstützung zu konsultieren. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner im Gewerberecht und finden zu jeder Ihrer Fragen eine Antwort.
Wie wir Sie unterstützen können:
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei sämtlichen behördlichen Erledigungen und wissen, worauf es ankommt.
Wir denken in Lösungen und stellen Ihre Interessen an erste Stelle.