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FMA-RUNDSCHREIBEN ZUR EIGNUNGSPRÜFUNG VON VON GESCHÄFTSLEITERN: TEIL 3

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Die Erfahrung ist von entscheidender Bedeutung

Die Erfahrung eines Geschäftsleiters ist von entscheidender Bedeutung, um die fachlichen Anforderungen für die Leitung eines Instituts zu erfüllen. Es ist nicht nur wichtig, über theoretisches Wissen zu verfügen, sondern auch praktische Erfahrung in relevanten Bereichen zu haben. 

Hier sind einige der wesentlichen Erfahrungsbereiche, die ein Geschäftsleiter haben sollte:

  1. Bankwesen und Finanzmärkte:
    Ein fundiertes Verständnis der Funktionsweise des Bankwesens und der Finanzmärkte ist unerlässlich. Dies umfasst Kenntnisse über verschiedene Bankprodukte, Finanzinstrumente, Marktmechanismen und Trends.

  1. Rechtliche Anforderungen und Regulierungsrahmen:
    Die Bankenbranche unterliegt umfangreichen gesetzlichen Vorschriften und regulatorischen Anforderungen. Ein Geschäftsleiter muss diese Vorschriften verstehen und sicherstellen, dass das Institut in Übereinstimmung mit ihnen handelt.
 
  1. Finanzinformationen eines Kreditinstituts:
    Die Fähigkeit zur Interpretation von Finanzberichten und -informationen eines Kreditinstituts ist von entscheidender Bedeutung, um die finanzielle Gesundheit und Leistung des Instituts zu beurteilen.
 
  1. Rechnungswesen und -legung:
    Kenntnisse im Rechnungswesen sind erforderlich, um die Buchführung und die Finanzberichterstattung eines Instituts zu verstehen und sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
 
  1. Abschlussprüfung:
    Ein Verständnis der Prüfverfahren und -methoden ist wichtig, um die Effektivität der internen und externen Prüfung des Instituts zu bewerten.
 
  1. Strategische Planung:
    Geschäftsleiter müssen in der Lage sein, die langfristige Geschäftsstrategie des Instituts zu entwickeln und sicherzustellen, dass sie umgesetzt wird.
 
  1. Risikomanagement:
    Die Identifizierung, Bewertung und Überwachung von Risiken sind zentrale Aufgaben eines Geschäftsleiters. Dies schließt auch die Kenntnis von Umwelt-, sozialen und Governance-Risiken sowie IT-Risiken ein.
 
  1. Bewertung der Wirksamkeit interner Grundsätze und Verfahren:
    Die Sicherstellung einer effektiven Unternehmensführung erfordert das Verständnis und die Bewertung der internen Grundsätze und Verfahren eines Instituts.
 
  1. Zusammenspiel mit internen Organen:
    Geschäftsleiter müssen die Zusammenarbeit mit internen Organen wie der internen Revision, dem Risikomanagement und dem Aufsichtsrat verstehen und sicherstellen.
 
  1. Compliance und Prävention:
    Die Geschäftsleitung spielt eine Schlüsselrolle bei der Einhaltung von Compliance-Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften.
 

Die nachgewiesene Erfahrung in diesen Bereichen ist entscheidend für die fachliche Eignung eines Geschäftsleiters. Es wird erwartet, dass diese Erfahrung durch berufliche Tätigkeiten in der Bankenbranche oder in verwandten Bereichen erworben wird und mindestens drei Jahre in einer leitenden Position bei einem Unternehmen vergleichbarer Größe und Geschäftsart umfasst.

 

#Fazit

Die Kombination von fachlicher Eignung und relevanter Erfahrung gewährleistet, dass Geschäftsleiter in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Geschäftstätigkeit eines Instituts erfolgreich zu leiten. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Stabilität und Integrität des Finanzsystems und den Schutz der Interessen der Kunden und Stakeholder.

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