Übernahme der Treuhandschaft durch einen Notar
Wenn eine Notarin oder ein Notar mit der Treuhandschaft betraut wird, muss diese spätestens vor der ersten Verfügung über das Treugut in das Treuhandregister des österreichischen Notariats eingetragen werden. Auf Anfrage erhalten die beteiligten Parteien eine Registrierungsbestätigung von der Notarin oder dem Notar.
Überprüfung der Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse der Person. Dies kann durch Überprüfen von Zeugnissen, Referenzen und anderen Nachweisen erfolgen.