Formale Anforderungen
Das österreichische Bankwesengesetz (BWG) legt in den §§ 39 Abs. 5 und 6 sowie § 42 klare Vorgaben für die Einrichtung von internen Kontrollfunktionen in Finanzinstituten fest und definiert die Anforderungen an die Leiter dieser Funktionen. Leiter interner Kontrollfunktionen müssen auf einer angemessenen Hierarchiestufe positioniert sein, um ausreichende Befugnisse und Einfluss zu haben. Sie sollten direkten Zugang zur Geschäftsleitung haben, um effektiv berichten und Empfehlungen aussprechen zu können. Die Unabhängigkeit dieser Funktionen ist von entscheidender Bedeutung, und organisatorische Vorkehrungen müssen sicherstellen, dass sie nicht der Person unterstellt sind, die die zu überwachenden Tätigkeiten ausführt.
Darüber hinaus dürfen die Mitarbeiter der internen Kontrollfunktionen keine operativen Tätigkeiten in den überwachten Bereichen ausüben, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Auswahl der Leiter dieser Funktionen muss dokumentiert und transparent sein, und die Qualifikationen müssen kontinuierlich aufrechterhalten werden. Weiterbildungsmöglichkeiten sollten zur Verfügung stehen.