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Die Rolle der Treuhandschaft beim Immobilienkauf in Österreich

Der Kauf einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, der in Österreich oft mit der Hilfe von Bankkrediten und Pfandrechten abgewickelt wird.

Der Kauf einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, der in Österreich oft mit der Hilfe von Bankkrediten und Pfandrechten abgewickelt wird. In solchen Fällen ist die Treuhandschaft einer Notarin, eines Notars oder einer Rechtsanwältin, eines Rechtsanwalts von entscheidender Bedeutung, um die reibungslose Abwicklung des Kaufvertrags zu gewährleisten. 

Statt den Kaufbetrag direkt an die Käuferin oder den Käufer bzw. die Verkäuferin oder den Verkäufer zu überweisen, erfolgt die Zahlung an eine Treuhänderin oder einen Treuhänder, die oder der das Geld in einem speziellen „Anderkonto“ sicher aufbewahrt. Die Auszahlung an die Verkäuferin oder den Verkäufer erfolgt erst, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind, wie die Lastenfreistellung des Grundstücks und die Eintragung der Käuferin oder des Käufers ins Grundbuch mit den dazugehörigen Pfandrechten oder Hypotheken.

Wenn eine Notarin oder ein Notar die Treuhandschaft übernimmt, muss diese spätestens vor der ersten Geldüberweisung in das Treuhandregister des österreichischen Notariats eingetragen werden. Eine Registrierungsbestätigung wird auf Verlangen ausgestellt.

Im Falle einer Treuhandschaft durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgt die Dokumentation im Treuhandbuch der österreichischen Rechtsanwaltskammern. Beginn und Ende der Treuhandschaft müssen hier gemeldet werden. Dazu gehören auch die Übermittlung von Kontoauszugsduplikaten an die Treugeberin oder den Treugeber, um einen angemessenen Versicherungsschutz sicherzustellen.

Die Vorteile einer solchen Treuhandschaft sind vielfältig. Sie bietet eine Absicherung für beide Seiten des Kaufvertrags:

Absicherung der Verkäuferin oder des Verkäufers: Bei Übergabe des Kaufvertrags an die Käuferin oder den Käufer besteht die Gefahr, dass die Zahlung des Kaufpreises nicht erfolgt. Die Aufsandungserklärung, die die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Käuferin oder den Käufer ermöglicht, bietet hier keine Sicherheit.

Absicherung der Käuferin oder des Käufers: Wenn der Kaufpreis vor der Einverleibung des Eigentumsrechts gezahlt wird, kann es zu Problemen kommen, insbesondere wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer die Immobilie erneut verkauft oder verpfändet oder wenn Exekutionsmaßnahmen gegen sie oder ihn eingeleitet werden.

Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung der Käuferin oder des Käufers besteht darin, die „Anmerkung der beabsichtigten Veräußerung“ zu nutzen, um einen speziellen bücherlichen Rang für zukünftige Veräußerungen zu etablieren.

Aus all diesen Gründen ist es in der Praxis ratsam, eine Treuhänderin oder einen Treuhänder hinzuzuziehen, die oder der für beide Seiten verantwortlich ist und bei Fehlern haftbar gemacht werden kann. Diese Person übernimmt den eintragungsfähigen Kaufvertrag samt Aufsandungserklärung und koordiniert die Überweisung des Kaufpreises sowie die Einverleibung des Eigentums.

Abschließend sei geraten, alle Schritte beim Grundstückskauf sorgfältig zu bedenken und von Beratungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Seien Sie jedoch vorsichtig bei Angeboten, die als besonders günstig und zeitkritisch dargestellt werden, und vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung. Der Kauf einer Immobilie ist eine bedeutende Investition, die sorgfältige Planung und Prüfung erfordert.

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