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Besondere Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder: Verstehen, Überwachen und Kontrollieren

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Verantwortung für alle Mitglieder

In der Welt der Finanzdienstleistungen und des Bankwesens tragen Aufsichtsratsmitglieder eine enorme Verantwortung. Sie sind dafür verantwortlich, die Geschäftstätigkeiten eines Kreditinstituts zu verstehen, die damit verbundenen Risiken zu beurteilen und die Entscheidungen der Geschäftsleitung kritisch zu hinterfragen. Diese Verantwortung gilt für alle Mitglieder des Aufsichtsrats, unabhängig von ihren spezifischen Aufgabenbereichen und Zuständigkeiten.

Grundlegende Anforderungen

Um diese Überwachungs- und Kontrollfunktion effektiv ausüben zu können, müssen alle Aufsichtsratsmitglieder grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen. Dies beinhaltet Kenntnisse im Bankbetrieb, in Bankgeschäften und im Rechtswesen. Diese Kenntnisse sind entscheidend, um die Zusammenhänge zu verstehen, Entscheidungen objektiv zu hinterfragen und aktiv am Entscheidungsprozess teilzunehmen.

Auch Ausschüsse erfordern Kompetenz

Selbst wenn spezifische Themen und Aufgaben an Ausschüsse delegiert werden, bedeutet dies nicht, dass einzelne Mitglieder keine grundlegenden Erfahrungen, Kenntnisse oder Fähigkeiten benötigen. Diese Anforderungen bleiben bestehen, da nicht nur die Kernaufgaben des Aufsichtsrats, insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung, nicht an Ausschüsse übertragen werden können, sondern auch, weil die übrigen Mitglieder nach wie vor für die Überprüfung der Ausschussarbeit verantwortlich sind. Der gesamte Aufsichtsrat trägt stets die Letztverantwortung für die in den Ausschüssen getroffenen Entscheidungen.

Fachliche Eignung und erforderliche Erfahrung

Angesichts der zunehmenden Komplexität von Bankgeschäften müssen Aufsichtsratsmitglieder jederzeit in der Lage sein, die Geschäfte des Instituts zu verstehen, die damit verbundenen Risiken zu bewerten und bei Bedarf Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen. Daher verfügen grundsätzlich alle Aufsichtsratsmitglieder eines Instituts über die notwendige fachliche Qualifikation und Erfahrung. Dies ist unabhängig von der persönlichen Zuverlässigkeit der Personen der Fall.

 

Die erforderlichen Kenntnisse hängen von der Art, dem Umfang und der Komplexität der Geschäfte sowie von der Risikostruktur des betreffenden Kreditinstituts ab. Die fachliche Eignung sollte proportional zu diesen Faktoren sein und sicherstellen, dass Mitglieder zur Mitwirkung an kollektiven Entscheidungen des gesamten Aufsichtsrats befähigt sind.

Fortlaufende Weiterbildung

Die fachliche Eignung muss nicht nur zum Zeitpunkt der Bestellung, sondern während der gesamten Amtszeit vorhanden sein. Daher sind Institute verpflichtet, angemessene Ressourcen für die Fortbildung im Rahmen laufender Schulungen bereitzustellen. Es obliegt jedem Aufsichtsratsmitglied, persönlich sicherzustellen, dass es seine Entscheidungen stets auf der Grundlage aktueller Informationen trifft.

Ausschüsse

Wenn gesetzlich vorgeschriebene Ausschüsse (Nominierung, Vergütung, Risiko, Prüfung) eingerichtet werden müssen, sollte darauf geachtet werden, dass die Mitglieder über ausreichend fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in den jeweiligen Bereichen verfügen. Die Ausschüsse müssen die erforderliche Expertise für ihre Aufgaben abdecken. Die Zusammensetzung der Ausschüsse sollte sicherstellen, dass Mitglieder nicht aus denselben Gruppen stammen, die bereits andere Ausschüsse bilden, und dass nicht dieselbe Person den Vorsitz aller Ausschüsse führt.

Überprüfung durch die FMA

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) überprüft die fachliche Qualifikation und praktischen Erfahrungen von Aufsichtsratsmitgliedern auf der Grundlage von Lebensläufen und anderen relevanten Unterlagen. In einigen Fällen kann auch ein „Fit & Proper Test“ durchgeführt werden, um die Eignung zu bewerten. Die Fragen und Schwerpunkte dieses Tests werden individuell angepasst und berücksichtigen die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte sowie die Risikostruktur des betreffenden Kreditinstituts.

Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsorganen

Die Anforderungen an Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsorganen von Instituten richten sich ebenfalls nach persönlicher Eignung, erforderlicher Erfahrung und zeitlicher Verfügbarkeit. Diese Anforderungen müssen jedoch im Kontext des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) betrachtet werden. Arbeitnehmervertreter sind angehalten, Fachwissen durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu vertiefen, um ihre Aufgaben im Aufsichtsrat ordnungsgemäß zu erfüllen.

 

 

Was passiert, wenn eine Person den Fit & Proper Test nicht besteht?

#Fazit

Insgesamt sind die Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder hoch, da sie eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Stabilität und Integrität von Kreditinstituten spielen. Sie müssen über das notwendige Wissen und die Erfahrung verfügen, um die Geschäftstätigkeiten und Risiken angemessen zu verstehen und zu überwachen. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen der Kunden und Stakeholder zu erhalten und die ordnungsgemäße Funktion von Finanzinstituten sicherzustellen.

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