Privatstiftungen sind so vielseitig wie ihre Stifter.
Die österreichische Stiftung bietet zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung. Das beginnt bereits bei dem Zweck der Privatstiftung: Neben der bekannten klassischen Privatstiftung zur Sicherung von Vermögen und finanziellen Versorgung gibt es auch die Möglichkeit eine gemeinnützige Privatstiftung für kulturelle oder wohltätige Zwecke zu gründen.
Auch die Rechte und Pflichten der einzubeziehenden Personen können maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden. Stifter und Begünstigte können mit umfangreichen Kontrollrechten ausgestattet werden. Als Beiräte – wahlweise mit und ohne Mitspracherecht – können verschiedene Gruppen von Beteiligten involviert werden.
Die Ausgestaltung der Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde ist besonders wichtig, da diese eine Leitlinie für sämtliches zukünftiges Handeln des Stiftungsvorstands gibt.
Wir stehen sowohl bei der Neugründung als auch der Umgestaltung und Neustrukturierung Ihrer Privatstiftung an ihrer Seite und erarbeiten eine individuelle Lösung, die genau auf ihre Bedürfnisse abgestimmt und zukunftstauglich ist.
Selbstverständlich halten wir Sie auch über sämtliche rechtlichen Entwicklungen und Änderungen up-to-date.
Unsere Leistungen sind vielfältig, dazu zählen unter anderem:
- Beratung zur Gestaltung Ihrer Stiftung
- Errichtung von Stiftungsurkunden /Stiftungszusatzurkunden
- Strukturierung und Gründung einer Stiftung
- Errichtung einer Geschäftsordnung für Stiftungsvorstände
- Errichtung einer Geschäftsordnung für Beiräte
- Errichtung von internen Leitlinien
Was wir für Sie tun können:
- Analyse Ihrer Geschäftsidee
- Klärung, ob Ihre geplante Tätigkeit der Anzeige- oder Anmeldepflicht unterliegt
- Erlangung eines Befähigungsnachweises (Reglementiertes Gewerbe)
- Behördenkorrespondenz
- Vermeidung von Verwaltungsstrafen