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PRIVATSTIFTUNGEN

Wir sind diskrete Berater für Privatstiftungen, Privatkunden, High-Networth-Individuals und Family Offices.

Privatstiftungen eignen sich sowohl für Privatpersonen als auch Familienunternehmen als sinnvolles Instrument der Nachfolgeregelung. Eine vorausschauende Gestaltung Ihrer Vermögensverhältnisse für die nächste Generation hilft Ihnen dabei, zukünftige Streitigkeiten und den Zerfall Ihres Unternehmens zu verhindern.

Wir unterstützen Sie bei der Errichtung von Privatstiftungen, betreuen Sie gerne als Stiftungsvorstände und sorgen für ein langfristig funktionierendes Stiftungsmodell im In- und Ausland.

Wir kennen die Branchen-Benchmarks und wissen, welche Fragen gestellt werden müssen.“

Roland Hofer

Ohne Unterstützung durch erfahrene Berater laufen Sie Gefahr, dass:

Eine gemeinnützige Privatstiftung kann für Projekte zur Förderung von wohltätigen Zwecken und insbesondere auch im Bereich der Kunst und Kultur große Vorteile bringen.

Der Stifter sichert damit ab, dass seine Mission auch nach seinem Ableben weiterhin erfüllt wird. Wir unterstützen Sie auch bei der Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit.

Privatstiftungen eignen sich auch als Konzernspitze, um den Fortbestand eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe langfristig zu gewährleisten. Dabei gilt es jedoch die besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen um kostspielige Fallen zu vermeiden. Stifter und deren Angehörige können langfristig abgesichert und in vielfältiger Weise eingebunden werden, etwa in Form von Beiräten.

Wir begleiten Sie rechtlich auf allen Stationen des Weges: von der Gestaltung der Stiftungsurkunde, die Übernahme von Organfunktionen, über die Erstellung interner Richtlinien und die laufende rechtliche Betreuung sowie die Vermögensausstattung der Stiftung, bis hin zum Sitzungsmanagement für Stiftungsorgane.

Durch die jahrelange Erfahrung unserer Experten*innen erhalten Sie nicht nur eine umfassende Beratung in allen Ihren rechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten, sondern werden auch vor Behörden und Finanzämtern kompetent und effizient vertreten.

Unsere Lösungen für Sie:

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen immer individualisiert und auf Ihre Situation maßgeschneidert. Sie erhalten ein breites Beratungsspektrum mit transparenten Preisen. Dazu gehören unter anderem:

Wir beraten alle in die Gründung und den Betrieb einer Privatstiftung eingegliederten Personen. Dazu gehören sowohl Stifter, Begünstigte als auch die einzelnen Organe der Stiftung (Vorstände, Beiräte, etc.). Durch unsere langjährige Betreuung von Privatstiftungen verfügen wir über die erforderliche Praxiserfahrung und kooperieren bei Bedarf mit spezialisierten Steuerberater*innen.

Jedes Stiftungsmodell ist individuell, weshalb Standardlösungen den täglichen rechtlichen Herausforderungen nicht gerecht werden. Wir erarbeiten eine auf Ihre Privatstiftung maßgeschneiderte Lösung und halten Sie über wichtige Entwicklungen stets auf dem neuesten Stand.

Stiftungsgestaltung

Privatstiftungen sind so vielseitig wie ihre Stifter.

Die österreichische Stiftung bietet zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung. Das beginnt bereits bei dem Zweck der Privatstiftung: Neben der bekannten klassischen Privatstiftung zur Sicherung von Vermögen und finanziellen Versorgung gibt es auch die Möglichkeit eine gemeinnützige Privatstiftung für kulturelle oder wohltätige Zwecke zu gründen.

Auch die Rechte und Pflichten der einzubeziehenden Personen können maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden. Stifter und Begünstigte können mit umfangreichen Kontrollrechten ausgestattet werden. Als Beiräte – wahlweise mit und ohne Mitspracherecht – können verschiedene Gruppen von Beteiligten involviert werden.

Die Ausgestaltung der Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde ist besonders wichtig, da diese eine Leitlinie für sämtliches zukünftiges Handeln des Stiftungsvorstands gibt.

Wir stehen sowohl bei der Neugründung als auch der Umgestaltung und Neustrukturierung Ihrer Privatstiftung an ihrer Seite und erarbeiten eine individuelle Lösung, die genau auf ihre Bedürfnisse abgestimmt und zukunftstauglich ist.

Selbstverständlich halten wir Sie auch über sämtliche rechtlichen Entwicklungen und Änderungen up-to-date.

Unsere Leistungen sind vielfältig, dazu zählen unter anderem:

 

  • Beratung zur Gestaltung Ihrer Stiftung
  • Errichtung von Stiftungsurkunden /Stiftungszusatzurkunden
  • Strukturierung und Gründung einer Stiftung
  • Errichtung einer Geschäftsordnung für Stiftungsvorstände
  • Errichtung einer Geschäftsordnung für Beiräte
  • Errichtung von internen Leitlinien

 

Was wir für Sie tun können:

 

  • Analyse Ihrer Geschäftsidee
  • Klärung, ob Ihre geplante Tätigkeit der Anzeige- oder Anmeldepflicht unterliegt
  • Erlangung eines Befähigungsnachweises (Reglementiertes Gewerbe)
  • Behördenkorrespondenz
  • Vermeidung von Verwaltungsstrafen

Erstellung interner Policy-Dokumente, Geschäftsordnungen und Richtlinien

Eine solide Governance-Struktur sowie die effiziente Ziel- und Strategieentwicklung spielen eine wesentliche Rolle bei der Führung Ihrer Privatstiftung sowie der erfolgreichen Umsetzung des Stiftungszwecks.

Ihr Stiftungszweck wird in Form einer Mission in der Stiftungsurkunde festgehalten. Diese Mission betrachten wir als erfüllt, wenn durch die laufende Tätigkeit der Privatstiftung die gewünschten Wirkungen sowie Outcomes erzielt werden können. Wir unterstützen Sie auf diesem Weg und lassen nicht nur juristisches, vielmehr auch unser Wissen aus der Unternehmensberatung, in die Beratung fließen. Zudem liefern wir Ihnen ein funktionierendes Governance-Konzept, dass die Einflussmöglichkeiten der beteiligten Organe individuell berücksichtigt.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer internen Richtlinien. Unsere Leistungen sind vielfältig, dazu zählen unter anderem:

 

  • Kompetenzregelungen
  • Vergütungsregelungen
  • Asset-Protection
  • Strategie- und Zielplanung

Beratung von Stiftungsorganen, insbesondere zu Fragen der Haftung

Privatstiftungen bergen eine Vielzahl an haftungsrechtlichen Fragen. Dies schlägt sich in der Rechtsprechung eindeutig nieder.

 

Unser Full-Service-Ansatz zeichnet sich dadurch aus, als wir nicht nur die Errichtung und laufende Betreuung der Körperschaft an sich übernehmen, sondern auch die jeweiligen Stiftungsorgane bei der Ausübung ihres Amtes unterstützen.

Das österreichische Privatstiftungsgesetz (PSG) sieht den Einsatz obligatorischer Organe vor. Zudem besteht die Möglichkeit fakultative Organe einzurichten. Je nach Ausgestaltung der Stiftung ergeben sich zahlreiche Funktionen und Verantwortlichkeiten. Im umfassenden Rechtgefüge der Privatstiftungen behalten wir den Überblick und klären Sie über allfällige Risiken im Vorfeld auf. Zudem unterstützen wir Sie bei der Konkretisierung Ihrer Kompetenzen sowie der Rechtfertigung Ihrer Handlungen.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei der Ausübung Ihres Stiftungsamtes. Unsere Leistungen sind vielfältig, dazu zählen unter anderem:

 

  • Aufklärung über Kompetenzen und Risiken
  • Feststellung Ihrer Handlungsoptionen bei Konflikten
  • Laufende Beratung
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten

Anpassung von Stiftungsurkunden und Verträgen zur Gewährleistung der fortlaufenden Handlungsfähigkeit Ihrer Stiftung

Vielfach sind Privatstiftungen Familienstiftungen, in die das Vermögen des Familienkreises nicht nur einfach fließen, sondern dort auch nachhaltig gesichert werden soll. Die Stifterrechte werden grundsätzlich vom Stifter allein ausgeübt, weshalb regelmäßig sogenannte Mit- oder Nebenstifterrollen entstehen. In diesem Bereich stellt sich die Frage, inwieweit diesen Personengruppen Gestaltungsrechte zukommen und inwiefern diese Rechte in den Urkunden Niederschlag finden müssen.

 

Im Privatstiftungsrecht finden sich Themenkreise wie das Änderungs- und Widerrufsrecht des Stifters oder das Erlöschen der Stiftergestaltungsrechte mit seinem Tod. Wir klären Sie dabei frühzeitig über Optionen und Risiken auf. Um Klarheit über die aktuelle Situation zu schaffen und den sicheren Bestand sowie die fortlaufende Handlungsfähigkeit Ihrer Stiftung zu sichern, stehen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Partner zur Seite. Wir eruieren gemeinsam Ihre individuellen Bedürfnisse und adressieren diese entsprechend in der rechtlichen Ausgestaltung.

 

Wir unterstützen Sie bei der Sicherung der fortlaufenden Handlungsfähigkeit Ihrer Stiftung. Unsere Leistungen sind vielfältig, dazu zählen unter anderem:

 

  • Änderungs- und Widerrufsmöglichkeiten durch den Stifter / die Stifter
  • Änderungsrechte durch den Vorstand oder Dritte
  • Gründung und Gestaltung von Beiräten
  • Neuregelung von Gestaltungsrechten
  • Änderung der Stiftungsurkunde nach dem Tod des Stifters

Errichtung von Substiftungen

Unter einer Substiftung versteht man eine Privatstiftung, die von einer bereits zuvor errichteten Primärstiftung als eigenständige Körperschaft, allein oder mit neu hinzukommenden Stiftern gemeinsam, gebildet wird. Dahinter stehen zahlreiche Motive, insbesondere die Berücksichtigung weiterer änderungsberechtigter Nebenstifter oder die „Aufteilung“ einer bestehenden Privatstiftung.

 

Mit einer Substiftung können Sie erreichen, dass die Verwendung des Vermögens neu geregelt wird, während die Primärstiftung weiterhin den Erhalt der Vermögenssubstanz gewährleisten soll. Zudem ist es möglich, sofern die Errichtung einer untergeordneten Stiftung in den Urkunden nicht vorgesehen wurde, diese Lücke nachträglich zu sanieren. All dies bedarf juristisches Feingefühl, mit welchem wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite stehen.

 

Wir unterstützen Sie bei der Errichtung sowie laufenden Betreuung Ihrer Substiftung. Unsere Leistungen sind vielfältig, dazu zählen unter anderem:

 

  • Separierung der Interessensphären
  • „Vorrüstung“ einer Substiftung im Zuge der Errichtung Ihrer Hauptstiftung
  • Nachträgliche Ermöglichung einer Substiftungslösung
  • Konfliktlösung und Governance
  • Berücksichtigung und Lösung steuerlicher Fragestellungen

Monitoring laufender Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung

In sämtlichen Rechtsbereichen, insbesondere im Stiftungsrecht ist es notwendig, am neuesten Stand zu sein.

 

Wir liefern Ihnen die Gewissheit zu jeder Zeit den rechtlichen Anforderungen zu genügen sowie die vorgegebenen Rahmenbedingungen zugunsten Ihrer Stiftung bestmöglich ausnützen zu können.

 

2015 hat der OGH in einer seiner Entscheidung erstmals von der Möglichkeit eines unterschiedlichen Stiftungszwecks zwischen Haupt- und Substiftung gesprochen. Exakt über solche einschneidenden Ereignisse halten wir Sie am Laufenden und unterstützen Sie bei der Eruierung möglicher Änderungsvorhaben. Zudem behalten wir gesetzliche Neuerungen im Auge und informieren Sie bei entsprechendem Anpassungsbedarf. Unsere Leistungen sind vielfältig, dazu zählen unter anderem:

 

  • Monitoring der aktuellen Rechtsprechung
  • Monitoring der aktuellen Gesetzgebung
  • Regelmäßige Updates
  • Änderungsvorschläge

Besuchen Sie uns!

Unsere Kanzlei befindet sich in der Wiener Innenstadt. 

Unser Team arbeitet hier Tag für Tag am Erfolg unserer Mandanten. Allerdings haben wir unsere Prozesse so digitalisiert, dass wir die komplette Beratung per Telefon und Video-Konferenz abwickeln können.

So können wir Mandanten in ganz Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz beraten.

Hoher Markt 4, Wien 1010, AT

+43 (1) 91 666 87

office@hofer.law

Ohne Unterstützung durch erfahrene Berater laufen Sie Gefahr, dass:

  • Der rechtliche Rahmen Ihres Unternehmens nicht Ihren Bedürfnissen entspricht
  • Unklarheit darüber herrscht, ob und welche Lösungen für Sie konkret in Betracht kommt
  • Regulatorische Neuerungen in Ihrem Haus nicht zeitgerecht umgesetzt werden