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Anforderungen an Leiter interner Kontrollfunktionen:
Die Wächter im Hintergrund

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Hohe Anforderungen an Banken

In der komplexen Welt der Finanzinstitute und Banken spielen interne Kontrollfunktionen eine entscheidende Rolle, um die Integrität und Sicherheit des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Leiter dieser Funktionen müssen hohen Anforderungen genügen, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben effektiv und unvoreingenommen wahrnehmen. Hier werfen wir einen genaueren Blick auf die Anforderungen an diese Schlüsselpersonen.

Formale Anforderungen

Das österreichische Bankwesengesetz (BWG) legt in den §§ 39 Abs. 5 und 6 sowie § 42 klare Vorgaben für die Einrichtung von internen Kontrollfunktionen in Finanzinstituten fest und definiert die Anforderungen an die Leiter dieser Funktionen. Leiter interner Kontrollfunktionen müssen auf einer angemessenen Hierarchiestufe positioniert sein, um ausreichende Befugnisse und Einfluss zu haben. Sie sollten direkten Zugang zur Geschäftsleitung haben, um effektiv berichten und Empfehlungen aussprechen zu können. Die Unabhängigkeit dieser Funktionen ist von entscheidender Bedeutung, und organisatorische Vorkehrungen müssen sicherstellen, dass sie nicht der Person unterstellt sind, die die zu überwachenden Tätigkeiten ausführt.

 

Darüber hinaus dürfen die Mitarbeiter der internen Kontrollfunktionen keine operativen Tätigkeiten in den überwachten Bereichen ausüben, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Auswahl der Leiter dieser Funktionen muss dokumentiert und transparent sein, und die Qualifikationen müssen kontinuierlich aufrechterhalten werden. Weiterbildungsmöglichkeiten sollten zur Verfügung stehen.

Fachliche Eignung

Leiter interner Kontrollfunktionen müssen über die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung im Bankwesen verfügen, um ihre Aufgaben effektiv erfüllen zu können. Dies umfasst theoretisches Wissen, das durch einschlägige Aus- und Weiterbildungen erworben wurde, sowie praktische Kenntnisse, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Bankwesen erworben wurden. Die spezifischen Anforderungen können je nach Zuständigkeitsbereich variieren.

 

Die Bewertung der Erfahrung im Bankwesen berücksichtigt die Art, den Umfang und die Komplexität des Geschäfts des Instituts sowie die konkret wahrgenommenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Eine umfassende Kenntnis des Bankwesens ist entscheidend, um die Risiken und Anforderungen angemessen zu verstehen und zu bewerten.

Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit und Unvoreingenommenheit

Leiter interner Kontrollfunktionen müssen jederzeit persönlich aufrichtig, zuverlässig und unvoreingenommen handeln. Diese Anforderungen entsprechen den Standards, die auch an Geschäftsleiter angelegt werden. Ihre Integrität und Unvoreingenommenheit werden aufgrund ihrer zentralen Rolle bei der Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften und der Überwachung von Geschäftsaktivitäten sorgfältig bewertet.

Überprüfung und Mitwirkungspflicht

Die Überprüfung der Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit und Unvoreingenommenheit erfolgt anhand von Lebenslaufinformationen und anderen vorgelegten Unterlagen. Zusätzlich können Leiter interner Kontrollfunktionen zu „Fit & Proper Tests“ durch die Finanzmarktaufsicht geladen werden, um sicherzustellen, dass sie die erforderliche Integrität und Qualifikation besitzen.

#Fazit

Leiter interner Kontrollfunktionen mögen im Hintergrund agieren, aber ihre Rolle ist von entscheidender Bedeutung für die Stabilität und Integrität von Finanzinstituten. Die strikte Einhaltung dieser Anforderungen gewährleistet, dass diese Schlüsselpersonen in der Lage sind, ihre Funktionen effektiv auszuüben und dazu beizutragen, das Vertrauen in die Finanzbranche aufrechtzuerhalten.

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