Gegenstand
Das Rundschreiben der FMA hat den Zweck, als Leitfaden zur Beurteilung der Eignung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen zu dienen. Es betrifft Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften und Wertpapierfirmen, die nicht als klein und nicht verflochten gelten. Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Rundschreiben keine rechtliche Verordnung ist und daher keine zusätzlichen Rechte oder Pflichten schafft, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.