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FMA-RUNDSCHREIBEN ZUR EIGNUNGSPRÜFUNG VON GESCHÄFTSLEITERN: TEIL 1

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Rundschreiben Eignungsprüfung

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat kürzlich ein Rundschreiben veröffentlicht, das die Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen in Kreditinstituten, Finanzholdinggesellschaften und Wertpapierfirmen betrifft. In diesem vierteiligen Blogbeitrag werden wir näher auf die Inhalte dieses Rundschreibens eingehen. 

 

Gegenstand

Das Rundschreiben der FMA hat den Zweck, als Leitfaden zur Beurteilung der Eignung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen zu dienen. Es betrifft Kreditinstitute, Finanzholdinggesellschaften und Wertpapierfirmen, die nicht als klein und nicht verflochten gelten. Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Rundschreiben keine rechtliche Verordnung ist und daher keine zusätzlichen Rechte oder Pflichten schafft, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.

Rechtsgrundlage und Rahmenbedingungen

Im Bankwesengesetz (BWG) sind in den §§ 5 Abs. 1 Z 6 bis 13, § 28a und § 30 Abs. 7a persönliche Anforderungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates von Kreditinstituten, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften festgelegt. Diese Anforderungen umfassen die persönliche Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit und Unvoreingenommenheit, die Unabhängigkeit, die fachliche Eignung sowie die erforderliche Erfahrung und zeitliche Verfügbarkeit. Spezifische Anforderungen gelten für Mitglieder von Aufsichtsratsausschüssen wie dem Prüfungsausschuss, dem Vergütungsausschuss und dem Risikoausschuss.

Gesellschaften und Wertpapierfirmen, die nicht als klein und nicht verflochten gelten. Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Rundschreiben keine rechtliche Verordnung ist und daher keine zusätzlichen Rechte oder Pflichten schafft, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.

EBA-Leitlinien (European Banking Authority)

Die EBA hat zusammen mit der ESMA (European Securities and Markets Authority) Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen veröffentlicht. Diese Leitlinien legen Mindestanforderungen für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung, Erfahrung, zeitlichen Verfügbarkeit, Unvoreingenommenheit und Unabhängigkeit von Personen in Leitungs- und Kontrollfunktionen fest. Diese Leitlinien sind seit dem 31. Dezember 2021 anwendbar und gelten für die zuständigen Aufsichtsbehörden sowie die beaufsichtigten Institute.

Normadressaten und Anwendungsbereich

Das Rundschreiben der FMA richtet sich an Geschäftsleiter, Aufsichtsratsmitglieder und Inhaber von Schlüsselfunktionen in Kreditinstituten, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften. Es gilt auch für Abbaueinheiten und Abbaugesellschaften gemäß BaSAG (Bank Recovery and Resolution Directive Implementation Act) sowie für österreichische Kreditinstitute, die in anderen Mitgliedstaaten tätig sind. Die Eignungsprüfung erfolgt nicht nur bei der Bestellung, sondern auf laufender Basis und erfordert gegebenenfalls erneute Überprüfungen und Fortbildungsmaßnahmen.

#Fazit

In den nächsten Teilen dieses Blogbeitrags werden wir uns genauer mit den Anforderungen und Verfahren zur Eignungsprüfung gemäß dem FMA-Rundschreiben befassen. Bleiben Sie dran, um mehr zu erfahren!

 

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