Hoher Markt 4, Wien 1010, AT

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Fit & Proper Trainings

Fachlich fundierte und praxisnahe Schulungen, die auf Ihr Institut und Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Wir kennen die Branchenbenchmarks und helfen Ihnen, regulatorisch am Puls der Zeit zu bleiben. Wir bieten Ihnen unter anderem:

Fit & Proper Training

1 Tag: 3.500 EUR exkl. USt
1/2 Tag: 2.400 EUR exkl. USt

Individuelle Intensivvorbereitung für die Fit & Proper Prüfungen.

Unsere Fit & Proper Trainings bereiten Schlüsselkräfte auf Fit & Proper Prüfungen der FMA vor und gewährleisten ihre fachliche und persönliche Eignung für verantwortungsvolle Positionen. Zusätzlich schulen wir Bankvorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsleiter, um sicherzustellen, dass sie stets regulatorisch „Up-To-Date“ sind.

Darüber hinaus bieten wir maßgeschneiderte Schulungen zu speziellen Themen an, die für Banken von Interesse sind und fundierte strategische Entscheidungen ermöglichen. Unsere Trainings unterstützen Banken und Schlüsselkräfte bei der optimalen Vorbereitung und Weiterentwicklung.

Wir kennen die Branchenbenchmarks und unterstützen Sie durch eine auf Sie abgestimmte Agenda. 

FMA Vor-Ort Vorbereitung

1 Tag: 3.500 EUR exkl. USt
1/2 Tag: 2.400 EUR exkl. USt

Individuelle intensiv Vorbereitung für die österreichische Finanzmarktaufsicht Vor-Ort-Prüfung.

Unser Training bereitet Mitarbeiter auf Vor-Ort-Prüfungen der FMA vor. Wir vermitteln:

(i) Kenntnisse über den Ablauf solcher Prüfungen,

(ii) Handlungsanleitungen während einer Prüfung,

(iii) Erwartungen an die Mitarbeiter,

(iv) Empfehlungen zum angemessenen Verhalten, und

(v) generelle Vorbereitungsmaßnahmen.

Unsere Schulungen sind sowohl präventiv als auch kurzfristig verfügbar, um sicherzustellen, dass Vor-Ort-Prüfungen reibungslos ablaufen und Mitarbeiter gut vorbereitet sind.

Wir unterstützen Ihre Organisation bei effizienten Prüfungsprozessen. Wir kennen die Branchenbenchmarks und unterstützen Sie durch eine auf Sie abgestimmte Agenda.

Regulatory update

2 Stunden: 1.500 EUR exkl. USt
3 Stunden: 2.100 EUR exkl. USt

Individuelle regulatory Upadetes für Vorstände und Aufsichtsräte

Bewahren Sie den Überblick und erfüllen Sie die Weiterbildungsverpflichtungen Ihrer Vorstände, Aufsichtsräte und aller Inhaber von Schlüsselfunktionen in Ihrem Institut durch unser periodisches Regulatory Update.

ESG Sustainability Training​

Nach Vereinbarung​

Das Thema Nachhaltigkeit und ESG prägt den Finanzsektor.

Das Thema Nachhaltigkeit und ESG prägt den Finanzsektor. Klimarisiken, insbesondere physische und transitorische Risiken münden in neu auftretende Reputationsrisiken. Mit dem Aktionsplan der EU kamen zahlreiche neue Legislativ-Vorschläge, die entweder bereits umgesetzt wurden oder in zumindest näherer Zukunft umgesetzt sein werden. Wir sind Ihr Ansprechpartner, der Sie auf den neuesten Stand bringt.

Haftung von Bank-Vorständen, Geschäftsleitern und Aufsichtsräten

Nach Vereinbarung​

Tauchen Sie mit uns ein in die komplexe Welt der Haftung von Bank-Vorständen, Geschäftsleitern und Aufsichtsräten!

Unsere Schulung bietet einen tiefen Einblick in die Verantwortlichkeiten und rechtlichen Aspekte, denen Bank-Vorstände, Geschäftsleiter und Aufsichtsräte gegenüberstehen. Entdecken Sie mit uns die neuesten rechtlichen Entwicklungen, bewährte Praktiken und Strategien, um Ihre Rolle in Ihrem Institut sicher auszuüben. Diese Schulung ist unverzichtbar für alle, die in leitenden Positionen im Bankensektor tätig sind und ihr Verständnis für ihre Haftung vertiefen möchten. Wir passen die Schulung auch gerne individuell auf Ihre Funktion und Ihr Institut an.

Kontaktieren Sie uns!

Anfragen zu Schulungen können Sie uns gerne mittels unseres Online Formulars oder via E-Mail senden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne unter + 43 1 91 666 87 zur Verfügung.

Schulungsthemen

Bankwesengesetz (BWG)

Wir bieten Ihnen einen umfassenden, aber dennoch kompakten Einblick in die Untiefen des BWG. Zudem besprechen wir mit Ihnen die zentralen Rechtsvorschriften und die daran anknüpfenden Auswirkungen auf die Praxis.

Wir bieten Ihnen Einblick in das europäische Binnenmarktrecht, primär in Form der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und geben Aufschluss über die Eigentümerbestimmungen sowie damit einhergehende Eventualitäten, insbesondere notwendige Sonderbewilligungen.

Wir führen Sie durch zentrale Themen wie Auslagerungen, Organhaftung- und Organgeschäfte, Compliance und Corporate Governance.

Immer maßgeschneidert und Angepasst an Ihr Institut.

MiFID II

Die Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) hat die Regulierungsdichte der Kapitalmärkte deutlich verschärft. Wir bieten Schulungen in allen Bereichen der MiFID II an.

Dazu zählen insbesondere Vorgaben zur Product Governance, Vergütungen, Geeignetheit und Angemessenheit sowie zur Best Execution und Sustainable Finance.

Wir sensibilisieren Sie für spezifische Verantwortlichkeiten und daran anknüpfende Sanktionsrisiken. Wir kombinieren Beispiele aus der Praxis, Branchenbenchmarks und interaktive Fallbeispiele- um die abstrakten Themen an ihren individuellen Rahmenbedingungen anschaulich und interaktiv zu erklären. Unser wesentlicher Fokus liegt in Ihrer Vorbereitung auf die Herausforderungen der Praxis und der Gewährleistung, Sie und Ihre Mitarbeiter auf den neuesten Stand zu bringen.

ICAAP, ILAAP

Der Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) beschreibt den internen Vorgang zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit Ihres Instituts. Entscheidend für uns ist dabei, Sie auf die aufsichtsrechtlichen Vorgaben aufmerksam zu machen und für die Wechselwirkungen zwischen normativer und ökonomischer Perspektive zu sensibilisieren.

Wir erläutern Ihnen die entscheidenden Begriffe wie „Risikotragfähigkeit“, „Deckungspotenzial“ oder „Stresstesting“ und das dahinterstehende System.

Sie erlernen Ihre Verantwortungsbereiche zu verstehen und bekommen den gesamten- Kreislauf sowie die strategische Kapitalplanung, stets maßgeschneidert auf Ihre Situation, von Experten präsentiert.

Der Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) behandelt demgegenüber den internen Prozess zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung der Liquidität nach Art 86 CRD IV. Gemeinsam diskutieren Sie mit uns über diverse Liquiditätsrisiken, mit welchen Prozessen diese aufgedeckt, überwacht und den Anforderungen entsprechend untermauert werden können. Auch hier erhalten sie tiefgreifenden Einblick in die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Perspektiven.

Auf der einen Seite steht Ihre Liquiditätsreserve. Auf der anderen die diversifizierten Refinanzierungsquellen.

Genau dieses Grundmodell gilt es zu verstehen, um darauf aufbauend jene qualitativen und quantitativen Informationen steuern zu können, für die Sie letztlich verantwortlich sind.

Sustainability / Nachhaltigkeit

Das Thema Nachhaltigkeit und ESG-Faktoren prägt den Finanzsektor. Klimarisiken, insbesondere physische und transitorische Risiken münden in neu auftretende Reputationsrisiken. Mit dem Aktionsplan der EU kamen zahlreiche neue Legislativ-Vorschläge, die entweder bereits umgesetzt wurden oder in zumindest näherer Zukunft umgesetzt sein werden. Wir sind Ihr Ansprechpartner, der Sie auf den neuesten Stand bringt.

Zuletzt ergingen neue Änderungsrechtsakte, die künftig zu einem Miteinbeziehen von Nachhaltigkeitsrisiken und -präferenzen in die Wertpapierberatung verpflichten.

Wir präsentieren Ihnen die relevanten Vorschriften vom Anwendungsbereich bis zu den Rechtsfolgen für die Praxis und Ihr Institut.

Sie lernen die wesentlichen Begriffe kennen und bekommen Überblick über jene Bereiche, die in Ihrem Institut aktuell und potenziell betroffen sind. Im Anschluss an unser Training sind Sie sich Ihren Verantwortlichkeiten bewusst und vertraut mit der Materie. Zudem machen wir Sie auf die laufenden Veröffentlichungen der EZB, FMA und BaFIN aufmerksam und beleuchten die aktuellen und zukünftigen Implikationen im Bereich der Sustainable Finance auf Banken und Wertpapierfirmen.

Geldwäsche – AML, FM-GwG

Das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen (Geldwäscherei) sowie die Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§ 165 und 278d StGB). Wesentliche nationale Rechtsgrundlage zur Bekämpfung dieser Vorgehensweisen bildet das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG).

Die spezifischen Regelungen ergingen bereits auf Basis der 4. Geldwäsche Richtlinie der EU, die zudem auch Auslöser für das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) war.

Anhand dieser Vorschriften sensibilisieren wir Ihre Vorstände, Aufsichtsräte und Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen für die Themen der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Beginnend mit der Risikoanalyse schärfen wir Ihr Wissen betreffend die rechtlichen Vorgaben, die Herausforderungen in der Praxis und die Verantwortlichkeiten, die damit verbunden sind. Sie lernen die geforderten Sorgfaltspflichten zu verstehen und wissen diese in den Alltag Ihres Instituts zu integrieren und vor den Aufsichtsbehörden zu präsentieren. Wesentliche Bedeutung kommt dem Prinzip „Know-Your-Customer“ (KYC) zu. Wir machen Sie mit dem Thema vertraut und stellen Ihnen die wesentlichen Anforderungen vor.

In einem aktualisierten Rundschreiben der FMA vom März 2022 wird darüber hinaus die Einführung eines “Know-Your-Constumer's-Customer-Prinzip" (KYCC) angestrebt. Dieses dient vorwiegend der Mittelherkunftsprüfung und wird selbstverständlich Eingang in unser Programm finden. Zum WiEReG bieten wir zudem gesonderte Schulungen an, die Sie bestenfalls miteinander kombinieren.

Organgeschäfte

Die einschlägigen Bestimmungen des BWG, insbesondere § 28, sollen Interessenskollisionen und Missbräuchen durch Rechtsgeschäfte zwischen Kreditinstituten und dessen Organen entgegenwirken. Ähnliche Bestimmungen finden sich im Aktiengesetz, die allerdings nicht von einer derartigen Reichweite betroffen sind als jene, die für Sie gelten.



Anhand dieser Abgrenzung veranschaulichen wir Ihnen die besondere Stellung Ihres Instituts und die Intentionen, die der Gesetzgeber damit verfolgt.

Wir geben Ihnen einen praxisnahen Überblick über die Problemstellungen, Lösungsansätze und Ausnahmetatbestände von Organgeschäften inklusiver der Rechtsfolgen bei Regelverstößen.

Auslagerungen/Outsourcing

Auslagerungen nehmen eine immer wichtige Rolle in der Organisation von Kreditinstituten ein. Wir geben Ihnen einen praxisnahen Einblick in die Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Outsourcing-Landschaft innerhalb der regulatorischen Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene.

 

Ausgehend vom zentralen Begriff der wesentlichen bankbetrieblichen Tätigkeiten erörtern wir mit Ihnen die praktischen Anforderungen und Grenzen von Auslagerungsvorhaben für Ihr Institut sowie die ideale Planung und Ausgestaltung von Auslagerungen und den dazugehörigen Auswahlverfahren, Vereinbarungen und Kontrollmaßnahmen.

 

Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Auslagerungsvereinbarungen sprechen wir mit Ihnen über die relevanten Anzeigepflichten an die Aufsichtsbehörden und die laufenden Überwachungssysteme, die es einzurichten gilt.

Product Governance

Product Governance steht im Zentrum der MiFID II-Verpflichtungen und betrifft sowohl Konzepteure als auch Vertreiber von Finanzinstrumenten. Wir stimmen unser Schulungsprogramm auf die individuellen Herausforderungen in Ihrem Institut und Ihre Produktlandschaft ab und richten uns dabei an Vorstandsmitglieder, leitende Mitarbeiter*innen und alle anderen Mitarbeiter*innen in Ihrer Organisation.

 

Sie lernen die Begriffe alle relevanten Begriffe der Product Governance kennen und bekommen einen Überblick über die gängigen Lösungsansätze in der Praxis.

 

Erörtert werden regulatorische Grundkonzepte, Auslegungen der Aufsichtsbehörden und praxisnahe Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Institut.

Verbraucherschutz

Eines der zentralen, dennoch regelmäßig unbeachtet bleibenden Fortbildungsthemen stellt der Verbraucherschutz dar. Wir bieten Ihnen Überblick über die für Banken relevanten Auflagen zum Verbraucherschutz im Konsumentenschutzgesetz (KSchG), dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) und dem Verbraucherzahlungskontengesetz (VZKG).


Neben den allgemeinen Verbraucherschutzbestimmungen des KSchG erhalten Sie Detailwissen in den für Ihre Organisation spezifisch geforderten Bereichen.

  • Welche Informationen müssen Sie in welcher Form zur Verfügung stellen?
  • Inwieweit sind Sie zur Bonitätsprüfung berufen?
  • Welche Klauseln dürfen Sie vereinbaren?

All diese Fragen finden Eingang in unser gemeinsames Programm.

Zudem erlernen Sie mit den Anforderungen und Begriffen des VZKG zu jonglieren. Dabei stehen vorvertragliche Informationspflichten und Gebührentransparenz im Vordergrund. Nach Abschluss unserer Schulung sind Sie in jedem Fall dazu befähigt, notwendig gewordene Neukalibrierungen in Ihrer Organisation.

Besuchen Sie uns!

Unsere Kanzlei befindet sich in der Wiener Innenstadt. 

Unser Team arbeitet hier Tag für Tag am Erfolg unserer Mandanten. Allerdings haben wir unsere Prozesse so digitalisiert, dass wir die komplette Beratung per Telefon und Video-Konferenz abwickeln können.

So können wir Mandanten in ganz Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz beraten.

Hoher Markt 4, Wien 1010, AT

+43 (1) 91 666 87

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Ohne Unterstützung durch erfahrene Berater laufen Sie Gefahr, dass:

  • Der rechtliche Rahmen Ihres Unternehmens nicht Ihren Bedürfnissen entspricht
  • Unklarheit darüber herrscht, ob und welche Lösungen für Sie konkret in Betracht kommt
  • Regulatorische Neuerungen in Ihrem Haus nicht zeitgerecht umgesetzt werden