Die Bewertung der Leitungserfahrung
Die Bewertung der Leitungserfahrung eines potenziellen Geschäftsleiters ist ein kritischer Schritt bei der Beurteilung seiner fachlichen Eignung. Dabei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Person die notwendigen Qualifikationen besitzt, um ein Kreditinstitut in einer leitenden Position zu führen.
Hier sind einige wichtige Überlegungen:
- Art, Umfang und Komplexität der vorherigen Beschäftigung: Die Natur der früheren beruflichen Tätigkeiten des Kandidaten ist von großer Bedeutung. Dies schließt ein, welche Aufgaben er wahrgenommen hat, wie lange er in der Position tätig war, welche Befugnisse und Verantwortlichkeiten er hatte und wie umfassend sein Fachwissen war. Auch die Anzahl der unterstellten Mitarbeiter spielt eine Rolle.
- Vorherige Geschäftsführungserfahrung: Idealerweise sollte ein potenzieller Geschäftsleiter bereits Erfahrung als Geschäftsleiter eines von der zuständigen Behörde beaufsichtigten Kreditinstituts innerhalb des EWR (einschließlich der EZB) haben. Dies stellt sicher, dass die Person mit den spezifischen Anforderungen der Branche und den regulatorischen Rahmenbedingungen vertraut ist.
- Größe und Geschäftsart des Unternehmens: Das Unternehmen, in dem die dreijährige leitende Tätigkeit ausgeübt wurde, sollte in Bezug auf seine Größe (gemessen an Bilanzsumme, Filialen, Tochtergesellschaften und Organisationsstruktur) und Geschäftsart (insbesondere im Bank- und Finanzwesen) vergleichbar sein.
- Umfang und Komplexität der Geschäfte: Die Position des potenziellen Geschäftsleiters sollte eine weitreichende Kompetenz und Vertretungsmacht sowohl intern als auch extern umfassen. Sie sollte nach ihrem Erfolg und ihrer Verantwortung geeignet sein, zu zeigen, dass die Person qualifiziert ist, das Institut in vollem Umfang eigenverantwortlich zu leiten.
- Begründung bei Nichterfüllung der gesetzlichen Vermutung: Falls die Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung der fachlichen Eignung nicht erfüllt sind, sollte ausführlich begründet werden, warum die Person dennoch geeignet ist. Dies kann die Erfahrung der anderen Geschäftsleiter, geplante Schulungen oder spezifische Kenntnisse und Eigenschaften des Kandidaten umfassen, die Mängel in der kollektiven Eignung ausgleichen.