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AUFSICHTSRAT: ANFORDERUNGEN AN DIE UNABHÄNGIGKEIT

ANFORDERUNGEN AN DIE UNABHÄNGIGKEIT

Die Unabhängigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung bzw. des Aufsichtsrates ist ein wesentliches Kriterium für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Unabhängigkeit ist von persönlichen und sachlichen Abhängigkeiten zu unterscheiden. 

Die Unabhängigkeit kann durch eine Reihe von Faktoren beeinträchtigt werden, darunter:

  • Persönliche Abhängigkeiten von anderen Personen oder Organisationen, die die Fähigkeit einer Person beeinflussen können, unabhängig zu handeln.
  • Sachliche Abhängigkeiten von finanziellen oder wirtschaftlichen Interessen, die die Fähigkeit einer Person beeinträchtigen können, unabhängig zu handeln.
  • Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates dürfen nicht von persönlichen oder sachlichen Abhängigkeiten beeinflusst werden, die ihre Unabhängigkeit und die Fähigkeit zur objektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnten.

Unabhängigkeit wie beweisen?

Persönliche Abhängigkeiten können sich aus familiären oder anderen engen Beziehungen ergeben, die ein Mitglied der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrates dazu bringen könnten, seine Pflichten zugunsten dieser Beziehungen oder der damit verbundenen Interessen zu vernachlässigen. 

Sachliche Abhängigkeiten können sich aus finanziellen oder wirtschaftlichen Interessen ergeben, die ein Mitglied der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrates mit dem Institutverbinden. 

Diese Interessen können sich aus direkten finanziellen Investitionen, Beteiligungen, Krediten oder anderen Geschäftsbeziehungen ergeben. Um sicherzustellen, dass Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates unabhängig sind, müssen sie regelmäßig Informationen über ihre finanziellen Interessen offenlegen. 

Dies kann durch die Offenlegung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Krediten oder anderen finanziellen Transaktionen erfolgen. 

Diese Offenlegungspflichten dienen dazu, Interessenkonflikte zu identifizieren und zu vermeiden, die die Unabhängigkeit der Mitglieder beeinträchtigen könnten. Darüber hinaus müssen Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates sicherstellen, dass sie keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen eingehen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Dies bedeutet, dass sie keine Beziehungen eingehen dürfen, die ihre Fähigkeit zur objektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnten. 

Die FMA überprüft die Unabhängigkeit der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates anhand von Informationen, die sie von den betroffenen Personen sowie vom Institut selbst erhält. Dies umfasst die Offenlegung von finanziellen Interessen und geschäftlichen Beziehungen sowie die Überprüfung von persönlichen und sachlichen Abhängigkeiten. 

Die Unabhängigkeit ist ein grundlegendes Prinzip der Corporate Governance und ein wichtiger Aspekt der Fit-and-Proper-Beurteilung von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates. Sie gewährleistet, dass diese Personen ihre Aufgaben objektiv und im besten Interesse des Instituts und seiner Stakeholder wahrnehmen können. 

 

#Fazit

Zusammenfassend müssen Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die für ihre Funktionen angemessen sind, persönlich zuverlässig und unvoreingenommen sein, und ihre Unabhängigkeit sicherstellen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Die Fit-and-Proper-Beurteilung dieser Anforderungen ist entscheidend für die Gewährleistung einer soliden Unternehmensführung und eines effektiven Risikomanagements im Institut.

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