Unabhängigkeit wie beweisen?
Persönliche Abhängigkeiten können sich aus familiären oder anderen engen Beziehungen ergeben, die ein Mitglied der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrates dazu bringen könnten, seine Pflichten zugunsten dieser Beziehungen oder der damit verbundenen Interessen zu vernachlässigen.
Sachliche Abhängigkeiten können sich aus finanziellen oder wirtschaftlichen Interessen ergeben, die ein Mitglied der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrates mit dem Institutverbinden.
Diese Interessen können sich aus direkten finanziellen Investitionen, Beteiligungen, Krediten oder anderen Geschäftsbeziehungen ergeben. Um sicherzustellen, dass Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates unabhängig sind, müssen sie regelmäßig Informationen über ihre finanziellen Interessen offenlegen.
Dies kann durch die Offenlegung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Krediten oder anderen finanziellen Transaktionen erfolgen.
Diese Offenlegungspflichten dienen dazu, Interessenkonflikte zu identifizieren und zu vermeiden, die die Unabhängigkeit der Mitglieder beeinträchtigen könnten. Darüber hinaus müssen Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates sicherstellen, dass sie keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen eingehen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Dies bedeutet, dass sie keine Beziehungen eingehen dürfen, die ihre Fähigkeit zur objektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnten.
Die FMA überprüft die Unabhängigkeit der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates anhand von Informationen, die sie von den betroffenen Personen sowie vom Institut selbst erhält. Dies umfasst die Offenlegung von finanziellen Interessen und geschäftlichen Beziehungen sowie die Überprüfung von persönlichen und sachlichen Abhängigkeiten.
Die Unabhängigkeit ist ein grundlegendes Prinzip der Corporate Governance und ein wichtiger Aspekt der Fit-and-Proper-Beurteilung von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates. Sie gewährleistet, dass diese Personen ihre Aufgaben objektiv und im besten Interesse des Instituts und seiner Stakeholder wahrnehmen können.