Qualifikation und Erfahrung im Fokus
Insbesondere fachliche Qualifikation und nötige Erfahrung der Geschäftsleiter und Aufsichtsräte werden von der FMA einerseits anhand des vorgelegten Lebenslaufes und allfälliger weiterer Unterlagen (wie Aus- und Fortbildungsnachweise) und andererseits im Rahmen einer persönlichen „Anhörung“, dem (fachlich-praxisbezogenen) „Fit & Proper Test“, beurteilt.