Die Vorteile einer solchen Treuhandschaft sind vielfältig. Sie bietet eine Absicherung für beide Seiten des Kaufvertrags:
Absicherung der Verkäuferin oder des Verkäufers: Bei Übergabe des Kaufvertrags an die Käuferin oder den Käufer besteht die Gefahr, dass die Zahlung des Kaufpreises nicht erfolgt. Die Aufsandungserklärung, die die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Käuferin oder den Käufer ermöglicht, bietet hier keine Sicherheit.
Absicherung der Käuferin oder des Käufers: Wenn der Kaufpreis vor der Einverleibung des Eigentumsrechts gezahlt wird, kann es zu Problemen kommen, insbesondere wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer die Immobilie erneut verkauft oder verpfändet oder wenn Exekutionsmaßnahmen gegen sie oder ihn eingeleitet werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung der Käuferin oder des Käufers besteht darin, die „Anmerkung der beabsichtigten Veräußerung“ zu nutzen, um einen speziellen bücherlichen Rang für zukünftige Veräußerungen zu etablieren.
Aus all diesen Gründen ist es in der Praxis ratsam, eine Treuhänderin oder einen Treuhänder hinzuzuziehen, die oder der für beide Seiten verantwortlich ist und bei Fehlern haftbar gemacht werden kann. Diese Person übernimmt den eintragungsfähigen Kaufvertrag samt Aufsandungserklärung und koordiniert die Überweisung des Kaufpreises sowie die Einverleibung des Eigentums.
Abschließend sei geraten, alle Schritte beim Grundstückskauf sorgfältig zu bedenken und von Beratungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Seien Sie jedoch vorsichtig bei Angeboten, die als besonders günstig und zeitkritisch dargestellt werden, und vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung. Der Kauf einer Immobilie ist eine bedeutende Investition, die sorgfältige Planung und Prüfung erfordert.