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Bankenvertragsrecht

Unser Leistungsspektrum umfasst neben der umfassenden aufsichtsrechtlichen Beratung auch die laufende Betreuung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern bei der Erstellung oder Anpassung bestehender Verträge sowie Klauselkataloge im zivilrechtlichen Bereich. Die Grenzen zwischen Aufsichtsrecht und Zivilrecht sind fließend. Wir beraten Sie mit unserer kombinierten Expertise in beiden Bereichen.

Sowohl die vertragsrechtlichen Harmonisierungsbestrebungen auf Ebene der Europäischen Union als auch Anpassungen durch die nationalen Gesetzgeber führen zu einem regelmäßigen Aktualisierungsbedarf Ihrer Standardverträge und -klauseln. Von der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Formulare bis zur Beratung bei Kooperationsverträgen mit Zahlungsdienstleistern stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden Expertise gerne zur Seite.

Unsere Leistungen sind vielfältig, dazu zählen unter anderem:

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Wir denken in Lösungen und stellen Ihre Interessen an erste Stelle.